Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der

I.H.L. Immobilien GmbH
Bugenhagenstraße 6
10551 Berlin

– nachfolgend „Makler“ genannt –

und ihren Kunden bzw. Auftraggebern im Zusammenhang mit Maklerleistungen.

Abweichende Vereinbarungen und individuelle Vertragsabreden zwischen dem Makler und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Gegenstand der Maklertätigkeit

Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien. Hierzu können insbesondere der Kauf und Verkauf sowie die Anmietung und Vermietung von Immobilien gehören.

Die Tätigkeit kann insbesondere die Beschaffung und Übermittlung von Objektinformationen, den Nachweis von Vertragsgelegenheiten, die Kontaktvermittlung zwischen Interessenten und Eigentümern sowie die Begleitung von Vertragsverhandlungen umfassen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Makler nicht den Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrages.

§ 3 Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt nach den gesetzlichen Vorschriften und den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zustande.

Soweit ein Maklervertrag den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrages zum Gegenstand hat, bedarf der Maklervertrag gemäß § 656a BGB der Textform. Gesetze im Internet

Auch bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume ist für den Vermittlungsvertrag die Textform gesetzlich vorgesehen. Gesetze im Internet

Die konkrete Beauftragung und die jeweils geltenden Provisionsbedingungen ergeben sich aus dem Maklervertrag, dem Exposé, der Provisionsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber.

§ 4 Provision / Courtage

Kaufimmobilien

Die Höhe und Verteilung der Maklerprovision richtet sich nach der für das jeweilige Objekt getroffenen Provisionsvereinbarung sowie den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit für das jeweilige Objekt eine Käuferprovision von 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart wurde, wird diese grundsätzlich mit wirksamem Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch vorliegen.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a ff. BGB zu beachten. Wird der Makler für beide Parteien provisionspflichtig tätig, müssen sich Käufer und Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 656c BGB in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Gesetze im Internet

Hat nur eine Partei den Makler beauftragt und soll die andere Partei an den Maklerkosten beteiligt werden, gelten die Voraussetzungen des § 656d BGB. Gesetze im Internet

Mietimmobilien

Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gelten die gesetzlichen Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG), insbesondere das sogenannte Bestellerprinzip.

Von einem Wohnungssuchenden darf grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Provision verlangt werden. Gesetze im Internet

Die jeweils geschuldete Provision und deren Fälligkeit ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

Sonstige Immobilien

Bei Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobiliengeschäften ergeben sich Höhe, Zahlungspflicht und Fälligkeit der Provision aus der jeweiligen individuellen Provisionsvereinbarung bzw. dem Maklervertrag.

§ 5 Objektinformationen und Vorkenntnis

Die vom Makler zur Verfügung gestellten Informationen zu Immobilien beruhen regelmäßig auf Angaben der jeweiligen Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstiger Dritter.

Ist einem Interessenten ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt oder eine konkrete Vertragsgelegenheit bereits bekannt, wird darum gebeten, den Makler hierüber unverzüglich zu informieren und die Vorkenntnis auf Verlangen nachzuweisen.

Eine unterlassene Mitteilung über eine bestehende Vorkenntnis führt nicht automatisch dazu, dass das Objekt als erstmals durch den Makler nachgewiesen gilt. Für das Entstehen eines Provisionsanspruchs gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

Das ist gegenüber eurem bisherigen Text eine wichtige Änderung. Die bisherige automatische Fiktion nach drei Tagen würde ich nicht verwenden.

§ 6 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

Die vom Makler zur Verfügung gestellten Exposés, Objektinformationen und sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers zulässig, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder anderer Vereinbarungen etwas anderes gilt.

Entsteht dem Makler aufgrund einer schuldhaften unbefugten Weitergabe ein Schaden, können Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.

Auch hier würde ich nicht pauschal schreiben, dass bei jeder Weitergabe automatisch die komplette Provision geschuldet wird.

§ 7 Angaben zu Immobilien und Haftung

Die vom Makler bereitgestellten Objektangaben beruhen regelmäßig auf Informationen und Unterlagen, die von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

Der Makler prüft diese Angaben grundsätzlich nicht auf ihre vollständige Richtigkeit, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eine entsprechende Prüfungspflicht aus den Umständen ergibt.

Für Schäden haftet der Makler nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung. Gesetze im Internet

Widerrufserklärungen können insbesondere gerichtet werden an:

I.H.L. Immobilien GmbH
Bugenhagenstraße 6
10551 Berlin
E-Mail: info@ihlimmobilien.com

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, können bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatzansprüche für bereits erbrachte Leistungen entstehen. Gesetze im Internet

Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen. Hierfür verlangt § 356 BGB unter anderem die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung der Kenntnis über das Erlöschen des Widerrufsrechts. Gesetze im Internet

Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung der I.H.L. Immobilien GmbH.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Die I.H.L. Immobilien GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften möglich.

Stand: September 2026

I.H.L. Immobilien GmbH
Bugenhagenstraße 6 · 10551 Berlin
Geschäftsführer: Mehmet Karabarut
Amtsgericht Charlottenburg · HRB 260509
USt-IdNr.: DE366510831